Genehmigungen

 

» Baugenehmigung

Regenwassernutzungsanlagen sind bis zu einer Größe von 50m3  baugenehmigungsfrei

 

» Wasserrechtliche Genehmigung zur Versickerung

Für das Abführen des Überwassers in eine Versickerungsanlage ist grundsätzlich eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich. Diese zu erhalten ist i.d.R. kein Problem, da die Versickerung - überall dort wo sie möglich ist - heute sowieso empfohlen bzw. sogar vorgeschrieben wird. In der, derzeit in Bearbeitung befindlichen, Neufassung der ATV soll diese Genehmigungspflicht zumindest teilweise aufgehoben werden.

 

» Teilbefreiung vom Benutzungszwang

Für den Betrieb einer Eigengewinnungsanlage ist vom Betreiber ein Antrag auf  eine Teilbefreiung vom "Benutzungszwang" an den Versorger zu stellen. Diesem Antrag ist stattzugeben.

Urteil des OVG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 9. Juli 1992, Aktenzeichen 22A 2675/91 - 7 K 1084/90 Arnsberg.